Betreuungsgeld muss man beantragen. Andernfalls erfolgt keine Zahlung.
Wie bei den meisten staatlichen Geldleistungen wird das Betreuungsgeld nur auf Antrag gezahlt. Dabei ist darauf zu achten, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird, da eine rückwirkende Zahlung nur eingeschränkt möglich sein wird.
Voraussichtlich kann der Antrag auf Betreuungsgeld bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden. Denkbar ist jedoch auch, dass die Kindergeldkassen der Arbeitsagenturen zuständig werden. Es muss das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden.
Der Antrag muss auf einem entsprechenden Formular gestellt werden. Diese Antragsformulare werden im Internet bzw. bei den entsprechenden behördlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden.