Betreuungsgeld - Elterngeld - Pflegegeld - Betreuungsunterhalt

News Ticker

08.05.2012: Der Ausschuss des Bundesrat ist für eine Entschließung des Bundesrates gegen die Einführung eines Betreuungsgeldes. Stattdessen solle die Kinderbetreuung ausgebaut werden.

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25.04.2012: Voraussichtlich wird das Betreuungsgeld auf den Hartz 4 Regelsatz angerechnet werden. Arbeitslosengeld II Bezieher werden somit leer ausgehen.

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24.04.2012: Die Kanzlerin hält am Betreuungsgeld fest und bezeichnet es als ein Gebot der Fairness. Die Frauenunion spricht sich für den letzten Kompromissvorschlag des CDU Fraktionschefs aus.

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18.04.2012: Der Streit in der Koaltion über das pro und contra beim Betreuungsgeld für Eltern, die ihr Kind nicht in die Kita schicken, eskaliert. Ein Kompromissvorschlag der Bundesfamilienministerin wurde zurückgewiesen.

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04.04.2012: Die Bundeskanzlerin spricht ein Machtwort und besteht auf dem Betreuungsgeld, nachdem es innerhalb der CDU und der Koalition immer wieder zu Streitigkeiten über die Einführung im Jahr 2013 gekommen war.

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7. 11. 2011: Die Bundesregierung hat sich geeinigt und eine Grundsatzentscheidung getroffen: Das Betreuungsgeld kommt 2013 und zwar in Höhe von monatlich 100 Euro für Kinder im Alter von 2 Jahren. Ab 2014 werden dann monatlich 150 Euro gezahlt, und zwar sowohl für zwei als auch drei Jahre alte Kinder. Fest steht noch nicht, ob auch Mütter oder Väter, die ihr Kind nur stundenweise in eine Kita geben und Teilzeit arbeiten, die Sozialleistung anteilig bekommen.

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Im Bundesrat hingegen formiert sich Widerstand gegen das Betreuungsgeld. Eine Bundesratsinitiative, ausgehend von Baden-Württemberg, will es verhindern.

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Pflegereform: ab 2013 höheres Betreuungsgeld Demenz

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Das Betreungsgeld steht im Rahmen der Förderung der Familien. Es ist eine Unterform vom - in Deutschland nicht geregelten - Erziehungsgehalt, umgangssprachlich Hausfrauengehalt oder Herdprämie genannt. Daneben gibt es das Elterngeld und das Pflegegeld. Der Betreuungsunterhalt entstammt einem anderen Rechtsgebiet und hat die Kinderbetreuung zum Hintergrund.

Betreuungsgeld

Was ist Betreuungsgeld?

Das Betreuungsgeld ist eine Geldleistung des Staates an die Eltern, also an Mütter und Väter, die sich in den ersten Jahren nach der Geburt eines Kindes zu Hause in Vollzeit der Erziehung widmen. Es ist für Eltern gedacht, die ganz bewusst keinen Krippenplatz, also keine Kindertagesstätte in Anspruch nehmen wollen.

Im Koalitionsvertrag, der nach der Bundestagswahl 2009 zwischen FDP und CDU/CSU geschlossen wurde, ist zu lesen:
Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden.

Das Betreuungsgeld soll im Jahr 2013 eingeführt werden. Grundlage hierfür ist der § 16 SGB VIII, der die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie regelt:

§ 16 Abs. 4 SGB VIII besagt:
Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.

Das Betreuungsgeld wird den Staat 1,2 Milliarden Euro kosten. Vorausgesetzt ist dabei, dass es für etwa 900.000 Kinder gezahlt wird.

Der Gesetzgeber wird die konkrete Ausgestaltung des Betreuungsgeldes regeln wenn die Regierung einen entsprechenden Gesetzentwurf eingereicht hat. Dies soll bis Juli 2012 der Fall sein.

Das Betreuungsgeld ist keine Erfindung der CSU, sondern der CDU. Im Jahr 2007 hatte der Thüringer Ministerpräsident als erster die Idee der Öffentlichkeit vorgestellt. Die CSU übernahm das Thema. Ihr jetziger Parteichef hat es gegen sehr starken Widerstand in der CDU durchgesetzt. Hauptgegnerin ist die Bundesarbeitsministerin.

Im April 2012 wurde eine Umfrage in der Bevölkerung zum Betreuungsgeld veröffentlicht. Danach halten sich Gegner und Befürworter die Waage. Die Mehrheit glaubt aber, dass das Betreuungsgeld ärmere und bildungsferne Eltern und Migrantenfamilien davon abhalten wird, ihre Kinder in eine Kita zu schicken. Sie hält es eher für sinnvoll, ein bis zwei Milliarden Euro in den Ausbau von Kitas zu investieren.

Betreuungsgeld stark umstritten

Innerhalb der Regierung ist das Betreuungsgeld stark umstritten, und zwar bereits seit fünf Jahren. Die Befürworter halten es für eine Angelegenheit der Gerechtigkeit, den Eltern zu helfen, die sich selbst um ihre Kinder unter drei Jahren kümmern wollen. Die Gegner der Herdprämie, wie das Betreuungsgeld abwertend genannt wird, beklagen, es würden falsche Anreize gegen Kinderbetreuung und Berufstätigkeit gesetzt. Es ist jedoch die CSU, die vehement versucht, alle diese Angriffe gegen das Betreuungsgeld abzuwehren.

Die Bundeskanzlerin hat nun Anfang April 2012 ein Machtwort gesprochen. Die Bundesregierung stehe zu der von den Koalitionspartnern im November letzten Jahres beschlossenen Wahlfreiheit der Eltern in Bezug auf die Betreuung ihrer Kinder bis zum dritten Lebensjahr.

Die Bundesregierung würde dem Rechnung tragen durch die Einführung eines Betreuungsgeldes - neben der massiven finanziellen Unterstützung für den Ausbau der Kindertagesstätten.

Noch vor der Sommerpause werde auf der Basis der Koalitionsbeschlüsse ein Gesetzentwurf eingebracht. Dann ergäbe sich die Gelegenheit zu allen notwendigen Diskussionen.

Hintergrund des Machtwortes war die Ankündigung von 23 CDU-Abgeordneten, der Vereinbarung zum Betreuungsgeld nicht zuzustimmen.

Gewerkschaften und Arbeitgeber gegen Betreuungsgeld

Arbeitgeber und Gewerkschaften lehnen das Betreuungsgeld ab. Es sei ein Rückschritt und gefährde wichtige Ziele der Arbeitsmarkt- Bildungs- und Familienpolitik. Das erklärten die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund gemeinsam. Der DGB sprach sich dafür aus, die Mittel besser in den Krippenausbau zu stecken. Es fehlten noch immer 230.000 Plätze.

 

Höhe des Betreuungsgeldes

Das Betreuungsgeld soll zunächst 100 Euro, später 150 Euro pro Kind betragen.

Diskutiert werden zur Zeit verschiedene Modelle. Gestritten wird um die Frage, ob auch Hartz IV Bezieher oder etwa Eltern mit Migrationshintergrund Bargeld bekommen sollen oder lediglich Gutscheine.
Denn problematisch ist auf der anderen Seite dafür zu sorgen, dass Kinder, die von einem Krippenbesuch profitieren würden, z.B. weil bei ihnen Probleme in der sprachlichen Entwicklung bestehen, auch diese Förderung möglichst früh bekommen.
Kritiker des Betreuungsgeldes führen zudem an, dass es von sozial schwachen Eltern zweckwidrig, etwa für Alkohol und Zigaretten bzw. andere Konsumgüter verwendet werden könnte.
Fest steht, dass es wohl nur in Ausnahmefällen Gutscheine durch das Sozialamt geben soll.

Betreuungsgeld ohne Wirkung?

Studien zufolge werden nur wenige Frauen wegen des Betreuungsgeldes ihre Arbeitsstelle aufgeben und im Haushalt arbeiten und sich um die Erziehung ihres Kindes kümmern. Nur sehr wenige Mütter mit kleinen Kindern werden wegen 150 Euro im Monat ihr Verhalten ändern. Es bleiben diejenigen zu Hause, die ohnehin nicht arbeiten würden.
In Vollzeit berufstätige Frauen haben durch das Betreuungsgeld keine großen Vorteile. Besonders gut qualifizierte Frauen, die oft nur deshalb nicht arbeiteten, weil sie keinen bezahlbaren Betreuungsplatz für ihr Kleinkind haben, werden ungeachtet des Betreuungsgeldes früher in den Job zurückkehren, wenn genügend Krippenplätze vorhanden sind.

Die Hälfte der teilzeitbeschäftigten Mütter jedoch wird Prognosen zufolge ihren Arbeit aufgeben, um sich selbst um ihre ein- und zweijährigen Kinder zu kümmern. Der Anspruch auf Betreuungsgeld lohnt sich für sie, um die Betreuungskosten zu sparen. Die Gruppe der in Teilzeit arbeitenden Mütter mit einem ein- oder zweijährigen Kind ist jedoch verhältnismäßig klein.

Antrag auf Betreuungsgeld

Der Antrag auf Betreuungsgeld muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Welche das sein wird, steht noch nicht fest. Entweder wird das Betreuungsgeld bei der Kindergeldkasse der Arbeitsagentur beantragt oder bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Das Betreuungsgeld wird es nur auf Antrag geben. Eine rückwirkende Zahlung für die Zeit vor Antragstellung wird es, wenn überhaupt, nur für einen sehr begrenzten Zeitraum geben können.

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine Sozialleistung des Staates, die es für Mütter und Väter einfacher machen soll, für die erste Zeit nach der Geburt ihres Kindes ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und sich voll auf die Betreuung des Kindes zu konzentrieren. Das Elterngeld hilft, den Einkommenswegfall und die Mehrausgaben nach der Geburt auszugleichen.

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse gezahlt, wenn für die Pflege zu Hause kein professioneller Dienst in Anspruch genommen wird, sondern Angehörige diese ausüben.

Betreuungsunterhalt

Im Familienrecht wird der Begriff Betreuungsunterhalt für zwei verschiedene Arten des Unterhaltes gebraucht. Eimal steht er im Gegensatz zum Barunterhalt, der an das Kind geleistet wird, ein anderes Mal kennzeichnet er den Ehegattenunterhalt nach Trennung oder Scheidung, wenn ein gemeinsames Kind betreut wird.

Kinderbetreuung

Die Kinderbetreuung ist ein zentraler Angelpunkt des gesellchaftlichen Lebens, da Kinder den Grundpfeiler der Gesellschaft ausmachen. Die Kleinkindbetreuung erfolgt entweder zu Hause oder in einer Kindergrippe, einer Kita oder einem Kindergarten. Ab 2013 soll es einen Rechtsanspruch für jedes Kind im alter von einem Jahr auf einen Platz in einer Kita geben.